Agrarmarkt Austria Dresdnerstr. 68a A-1200 Wien Tel: 01/33 151 - 0 Fax: 01/33 151 - 498 Email: eier-office@ama.gv.at
Auf den ersten Blick bestens informiert...
Die Einzel-Eikennzeichnung ist seit 01. Jänner 2004 in der ganzen EU verpflichtend. Das neue Kennzeichnungsgesetz schafft mehr Transparenz in Sachen Herkunft und Haltungsform.
Diese Informationen auf der Verpackung und auf dem Ei direkt sind eine große Hilfestellung für den Konsumenten und ermöglichen eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Eies. Auf jedem Ei steht ein sogenannter Erzeugercode. Was bedeuten nun diese Ziffern und Buchstaben auf unserem Frühstücksei?
Die erste Zahl steht für die Haltungsform: Wie schon unter Haltungsformen genauer erklärt wurde, können Hühner auf vier verschiedene Arten gehalten werden. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die konventionelleKäfighaltung in der EU ab 2012 und in Österreich ab 2009 verboten ist. In der EU werden die konventionellen Käfige durch ausgestaltete Käfige abgelöst. In Österreich werden aber auch diese ab Jänner 2009 verboten sein.
0 steht für Bio
1 steht für Freiland
2 steht für Boden
3 steht für Käfig
Die Buchstaben sind der Ländercode:Da jedes EU-Land dazu verpflichtet ist, seine Eier zu kennzeichnen, kann mittels eines Ländercodes genau festgestellt werden, wo das Ei herkommt.
Code und Ländername: AT = Österreich BE = Belgien CY = Zypern CZ = Tschechische Republik DE = Deutschland DK = Dänemark EE = Estland GR = Griechenland ES = Spanien FI = Finnland FR = Frankreich GB = Großbritannien HU = Ungarn IE = Irland IT = Italien LT = Litauen LU = Luxemburg LA = Lettland NL = Niederlande ML = Malta PL = Polen PT = Portugal SE = Schweden SI = Slowenien SK = Slowakei
Hinter dem Ländercode befindet sich die Betriebsnummer: Jeder Betrieb besitzt seine eigene Betriebsnummer. Dadurch ist es jederzeit möglich, die Herkunft des Eies zu bestimmen.
Durch diese Kennzeichnung ist für jeden Konsumenten der Weg vom Stall bis in das Geschäftsregal nachvollziehbar. Den verschiedenen Kontrollorganen (Amtstierarzt, Qualitäts- und Klassenkontrolle und amtliche Lebensmittelaufsicht) wird eine lückenlose, einfache Überprüfung ermöglicht. Die Daten der Landwirte werden in einer österreichweiten, zentralen Datenbank (amtliches Legehennenregister) gesammelt. Dort können Berechtigte jederzeit die Informationen, die für eine Kontrolle nötig sind, abrufen.
Mindesthaltbarkeitsdatum: Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Ei.
Es gibt die Frische des Eies an und wie lange es für den Konsum verwendet werden kann. Eier sind etwa 4 Wochen haltbar. Im Geschäft dürfen sie nur bis zur dritten Woche nach dem Legen verkauft werden. Es empfiehlt sich, Eier kühl zu lagern und vor dem Verwenden zu erhitzen. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums am Ei direkt wird freiwillig von den Eier-Produzenten oder den Vermarktern durchgeführt. Den Konsumenten ist dadurch das Mindesthaltbarkeitsdatum auch dann ersichtlich, wenn die Eier einzeln im Kühlschrank gelagert werden.
Auf einen Blick ist Haltungsform, Verbraucherhinweis und Frischeinformation ersichtlich. Mehr Informationen zur Packungskennzeichnung erhalten Sie hier.