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Die verschiedenen Wohngemeinschaften der Hühner...
Bio-Haltung:
Es gilt das gleiche Prinzip wie bei der Freilandhaltung. Mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel, dass die Anzahl der Gruppengröße auf 3.000 Hühner beschränktist. Biohennen dürfen übrigens nur gemäß Bio-Richtlinien aufgezogen werden. Die Aufzucht erfolgt ausschließlich mit Biofutter. Küken und Futtermittel dürfen nur von biologischen Betrieben kommen. Durch jährliche Bio-Kontrollen wird eine Einhaltung der strengen Auflagen sichergestellt.
Beurteilung:
Positiv zu bewerten ist das große Bemühen, den Tieren eine möglichst angenehme Umgebung zu schaffen. Wie bei der Freilandhaltung ist auch hier der erhöhte Preis durch den intensiven Arbeitseinsatz und die erhöhten Kosten (Futtermittel, ...) gerechtfertigt.
Freilandhaltung:
Wenn die Bodenhaltung durch einen Auslauf ins Freie erweitert wird, spricht man von Freilandhaltung. Die Tiere werden somit unter nahezu natürlichen Bedingungen gehalten. Um den Hennen das Leben so angenehm wie möglich zu machen, befinden sich im Stall Nester, Sitzstangen und geeignete Futtereinrichtungen. Die Gesamtauslauffläche bei der Freilandhaltung hat in jedem Fall mind. 8 m² pro Tier zu betragen, wobei eine gleichmäßige Koppelung auf 4 m² möglich ist. Wird die Koppel öfter aufgeteilt, so müssen hingegen als Gesamtauslauffläche mind. 10 m² pro Tier zur Verfügung stehen (d.h. immer mind. 2,5 m² je Henne).
Beurteilung:
Der Bewegungsdrang, das Sandbaden, der Scharrtrieb sowie andere Verhaltensweisen der Tiere können voll und ganz ausgelebt werden.
Freilandeier sind durch die erhöhten Produktionskosten teurer. Diese entstehen beispielsweise durch die Auslaufkosten, wie durch Zäune, Pflegemaßnahmen und das Einsammeln verlegter Eier. Des Weiteren werden verlegte Eier als Schmutzeier aussortiert.
Bodenhaltung:
Die Hühner können sich in einem geschützten Gebäude auf bis zu vier Ebenen frei bewegen. Den Tieren ist bei Bodenhaltungssystemen mit einer nutzbaren Ebene eine Mindestfläche von 1 m²/7 Tiere zur Verfügung zu stellen. Bei zusätzlicher Fütterung und/oder Außenscharrraum, dürfen bis zu 9 Tiere pro m² gehalten werden. Der Stall bietet den Hühnern neben Futter- und Tränkeplätzen auch Sitzstangen und Legenester. Ein Drittel der verfügbaren Stallfläche muss als Scharrraum, das ist ein eingestreuter Bereich, ausgestaltet werden. Dieser kann auch in Form eines Wintergartens vorhanden sein. Dort sind die Tiere zwar den natürlichen Temperaturen ausgesetzt, vor Niederschlag und Raubtieren aber durch ein Dach geschützt.
Beurteilung:
Die Einrichtungen und das größere Platzangebot erlauben den Hühnern, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Kritisch anzumerken ist die Staubentwicklung, welche durch die Einstreu entsteht, und die dadurch erhöhte Infektionsgefahr. Der Arbeitsbedarf erhöht sich, da die Tiere schwerer zu beobachten sind, und Eier auch in die Einstreu legen, wo sie von Hand eingesammelt werden müssen. Das Haltungssystem erfordert gute Managementfähigkeiten des Landwirts und eine genaue Beobachtung der Tiere, um einem Ausbruch von Krankheiten vorzubeugen.
Käfighaltung:
Da durch mangelhaften Platz und fehlende Einrichtungen typische Verhaltensweisen nicht ausgelebt werden können, wurde österreichweit seit 1. Jänner 2009 und EU-weit bis spätestens 1. Jänner 2012 die konventionelle Käfighaltung verboten.
In einem Käfig befinden sich je nach Größe 4 - 6 Hühner. Die Eier werden mittels Förderbändern automatisch eingesammelt. Futterrinnen und Nippeltränken versorgen die Tiere mit Nahrung und Wasser. Um den Raum optimal auszunutzen, stehen mehrere Käfige übereinander. Diese Haltungsform hat sich in der Vergangenheit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Hygiene sehr bewährt. Auch wenn die Anschaffung mit einer hohen Investition verbunden ist, ersparen sich die Landwirte später durch die hohe Automatisierung viel Zeit. Weiters wird der Kontakt zu den Ausscheidungen vermieden, um Krankheiten vorzubeugen.
Beurteilung:
Die Vorteile dieser Haltungsform liegen in der hohen Automatisierung und den hygienischen Voraussetzungen.
Da durch mangelhaften Platz und fehlende Einrichtungen typische Verhaltensweisen nicht ausgelebt werden können, wird EU-weit bis spätestens 1. Jänner 2012 die konventionelle Käfighaltung verboten. Die neuen "ausgestalteten Käfige“, die im Gegensatz zu den normalen Käfigen mit ihren 550 cm², 750 cm² Fläche pro Tier, Sitzstangen und Nester vorsehen, sind in der EU weiterhin erlaubt.
In Österreich ist der Bau oder die erste Inbetriebnahme von konventionellen und ausgestalteten Käfigen verboten. Wurden konventionelle Käfige vor dem 1. Jänner 2003 gebaut und in Betrieb genommen, sind diese bis Ende 2008 zulässig. Ausgestaltete Käfige, die vor dem 1. Jänner 2005 gebaut und in Betrieb genommen wurden, sind bis zum Ablauf von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme erlaubt.
Kurzvideo zu den Haltungsformen
In diesem Kurz-Video werden die vier Haltungsformen anhand des Einzel-Eikennzeichnungscodes erklärt.